Verkehrsregelung bei Errichtung einer Baustelle
Allgemeine Informationen
Wer Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße oder Vermessungsarbeiten oder aber auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr ausführen möchte und hierzu Verkehrsflächen vorübergehend absperren muss, benötigt eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung.
Die Erstellung der Verkehrszeichenpläne richtet sich nach den Vorschriften der StVO und der Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Grundsätzlich sind die Verkehrszeichenpläne von den Bauunternehmern vorzulegen. Dies gilt auch für Signalanlage- und -zeitenpläne.
Der Antrag ist vollständig vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Den ausgefüllten Antrag können Sie unterschrieben an die Stadt Simbach a. Inn senden oder auch an die Nummer 08571/60662 faxen.
Ansprechpartner
StraßenverkehrsbehördeInnstr. 14
84359 Simbach a. Inn