Verkehrsregelung bei Errichtung einer Baustelle


Allgemeine Informationen

Wer Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße oder Vermessungsarbeiten  oder aber auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr ausführen möchte und hierzu Verkehrsflächen vorübergehend absperren muss, benötigt eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung.

 

Die Erstellung der Verkehrszeichenpläne richtet sich nach den Vorschriften der StVO und der Verwaltungsvorschrift zur StVO.

 

Grundsätzlich sind die Verkehrszeichenpläne von den Bauunternehmern vorzulegen. Dies gilt auch für Signalanlage- und -zeitenpläne.

 

Der  Antrag ist vollständig vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

 

Den ausgefüllten Antrag können Sie unterschrieben an die Stadt Simbach a. Inn senden oder auch an die Nummer 08571/60662 faxen.


Ansprechpartner

Straßenverkehrsbehörde
Innstr. 14
84359 Simbach a. Inn