Kirchliche Angelegenheiten
Allgemeine Informationen
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Der Kirchenaustritt ist schriftlich leider nicht möglich, ausschließlich persönlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Jugenliche ab 14 Jahren geben die Erklärung selbst und ohne Zustimmung der Eltern ab. Der Austrittserklärung für ein Kind müssen beide Eltern zustimmen, wenn Sie sorgeberechtigt sind.
Ansprechpartner
Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und SozialamtInnstraße 14
84359 Simbach am Inn
Herr Andreas Meisenberger
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn (08571) 60636
(08571) 606936
Frau Sieglinde Pfannes
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn (08571) 60633
(08571) 606933