Kirchliche Angelegenheiten


Allgemeine Informationen

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Der Kirchenaustritt ist schriftlich leider nicht möglich, ausschließlich persönlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Jugenliche ab 14 Jahren geben die Erklärung selbst und ohne Zustimmung der Eltern ab. Der Austrittserklärung für ein Kind müssen beide Eltern zustimmen, wenn Sie sorgeberechtigt sind.


Ansprechpartner

Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und Sozialamt
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Herr Andreas Meisenberger
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60636
Telefax (08571) 60662

Frau Sieglinde Pfannes
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60633
Telefax (08571) 60662