Beglaubigungen von Ab- und Unterschriften
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen und anderen Vervielfältigungen benötigen, kommen Sie mit den angefertigten Kopien zu uns oder lassen Sie die Kopien durch uns anfertigen. Wichtig ist, dass Sie die Originale mitbringen.
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen werden und ein gültiger Ausweis vorliegt.
Gebühren
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien und von Unterschriften beträgt 5,00 EUR.
Ansprechpartner
Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und SozialamtInnstraße 14
84359 Simbach am Inn
Frau Karin Burner
Zimmer 4
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn (08571) 60637
Frau Rosemarie Feichtinger
Zimmer 4
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn (08571) 60632