Beglaubigungen von Ab- und Unterschriften


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen und anderen Vervielfältigungen benötigen, kommen Sie mit den angefertigten Kopien zu uns oder lassen Sie die Kopien durch uns anfertigen. Wichtig ist, dass Sie die Originale mitbringen.

 

Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen werden und ein gültiger Ausweis vorliegt. 

 

Gebühren


Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien und von Unterschriften beträgt 5,00 EUR.


Ansprechpartner

Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und Sozialamt
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Frau Karin Burner
Zimmer 4
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60637
Telefax (08571) 60662

Frau Rosemarie Feichtinger
Zimmer 4
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60632
Telefax (08571) 60662