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Bekanntmachung - Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten zum 380-kV-Ersatzneubau Pirach-Pleinting

Simbach am Inn, den 10. 06. 2024

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen Leitung von Pirach nach Pleinting und damit den Ersatz der bestehenden Leitung. Die neue Leitung ermöglicht eine erhöhte Einspeisung erneuerbarer Energie in Bayern und sichert damit die Anbindung des bayerischen Chemiedreiecks. Das Vorhaben wurde im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als notwendige Netzausbaumaßnahme unter der Projektnummer 32 aufgenommen. Damit ist es vom Gesetzgeber formal bestätigt und gesetzlich festgelegt worden. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist TenneT damit als Vorhabenträger zur Planung und zum Bau der Leitung verpflichtet.

Der Ersatzneubau unterteilt sich in zwei Abschnitte. Abschnitt 1 erstreckt sich von Pirach nach Tann und Abschnitt 2 von Pleinting nach Prienbach. Am 14.04.2023 hat die Regierung von Niederbayern mit der landesplanerischen Beurteilung das Raumordnungsverfahren (ROV) für den zweiten Abschnitt Prienbach – Pleinting abgeschlossen. Danach wurde eine Trassierung als Freileitung für den etwa 43 kilometerlangen Projektabschnitt  erarbeitet.

Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) für den Ersatzneubau vor. Um die lokalen Gegebenheiten des Baugrunds sondieren zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das bevorstehende Planfeststellungsverfahren. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 1 EnWG.

 

Baugrunduntersuchungen
Die angekündigten Baugrunduntersuchungen umfassen Sondierungen und Probebohrungen. Durch diese werden bodenphysikalische Eigenschaften der potenziellen Leitungsverläufe erkundet, um notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtungen zu erhalten.

In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen, um die Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung zu erreichen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegung über Vegetationsflächen erfolgt grundsätzlich über die kürzeste Distanz. Sie kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen möglichst gering gehalten werden. 
Bei diesen Untersuchungen entnehmen die Fachleute Erdstoffproben und stellen fest, wie der Baugrund beschaffen ist. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Im Anschluss stellen die Fachfirmen so weit wie möglich den Ausgangszustand des Bohrpunktes wieder her.

 

Art und Umfang der Voruntersuchungen
Bohrarbeiten, die in besonders sensiblen Bereichen (z.B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt werden müssen, erfolgen auf Basis der behördlichen Vorgaben der eingeholten wasserrechtlichen und naturschutzfachlichen Genehmigungen:

• Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, die eventuell austretende Stoffe auffangen.
• Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.

Im Zuge der, für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung), sind Mitarbeitende mit dem Pkw, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und werden gegebenenfalls zeitlich begrenzt Markierungen setzen. Dadurch entstehen keine Schäden an Fluren und Wegen.

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden Baggermatten eingesetzt  sowie ökologische und archäologische Baubegleitungen, wie auch archäologische Untersuchungen oder ähnliches durchgeführt. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.

 

Ort und Zeitpunkt der geplanten Maßnahmen
Der zu untersuchende Baugrund der Bohrkampagne umfasst die geplanten Maststandorte für die Freileitungen. Im Zuge der Bohrungen werden Bohrproben entnommen. Die vorherige Kampagne wird vom 01. Juli 2024 bis 20. September 2024 fortgeführt.

Die von den geplanten Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste beziehungsweise den Lageplänen. Diese liegen öffentlich im Rathaus aus.

Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der genannten Zeiträume möglich.

 

Beauftragte Unternehmen
Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

Dafür ist es erforderlich, dass das beauftragte Unternehmen Grundstücke betritt sowie forst- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befährt. Die Begehungen oder Befahrungen im Rahmen der angekündigten Baugrunduntersuchungen erfolgen dabei mit größtmöglicher Rücksicht auf das Eigentum der Betroffenen, damit keine Flurschäden entstehen.

 

Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, bitten wir um Nachricht. TenneT sucht dann gemeinsam mit den Betroffenen nach einvernehmlichen Lösungen. Entstehen durch eine Maßnahme einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat TenneT eine angemessene Entschädigung zu leisten. Eine Dokumentation des Ausgangs- und des Endzustands der genutzten Flächen wird für jeden Bohrpunkt durchgeführt und ist immer die Grundlage, um mögliche Schäden objektiv zu beurteilen und zu entschädigen.

 

Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus §44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß §44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstückliste dargestellt.

Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter: www.tennet.eu/pirach-pleinting

 

Kontakt
Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich an Daniela Schwerdfeger als unsere Referentin für Bürgerbeteiligung wenden: 
T 0921 50740-6985 
 

 
Kontakt

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