Bekanntmachung - Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes "Sondergebiet Umschlaglager Flüssiggas"
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.07.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 6 „Sondergebiet Umschlaglager Flüssiggas“ beschlossen.
Das Planungsgebiet umfasst die Fl.Nrn. 537/4, 538 und 538/2 der Gemarkung Eggstetten. Die Bereiche der o.g. Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Simbach a. Inn als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt. Um in diesem Bereich den Bebauungsplan „Sondergebiet Umschlaglager Flüssiggas“ für die Errichtung einer Hausmeisterwohnung und Büroräume erweitern zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieser Flächen in ein Sondergebiet erforderlich.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 27.07.2023 mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
01.09.2023 bis einschließlich 01.10.2023
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 204, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Anregungen und Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 47 Abs. 2a VwGO).
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.simbach.de veröffentlicht.
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Der Stadtrat der Stadt Simbach a. Inn hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 die Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Umschlaglager Flüssiggas“ mit Deckblatt Nr. 1 beschlossen und in seiner Sitzung am 27.07.2023 den vom Architekturbüro Garnhartner + Schober + Spörl Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner, Heuwinkel 1, 94032 Passau erstellten Bebauungsplanentwurf gebilligt.
Das Planungsgebiet umfasst die Flurnummern 537/4, 538 und 538/2 der Gemarkung Eggstetten. Um in diesem Bereich die Errichtung einer Hausmeisterwohnung und Büroräume zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan entsprechend abgeändert.
Der Bebauungsplanentwurf vom 27.07.2023 mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
01.09.2023 bis einschließlich 01.10.2023
im Rathaus der Stadt Simbach a. Inn, Innstraße 14, Zi.Nr.204, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr und 12.00 Uhr) zur öffentlich Einsichtnahme aus. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.simbach.de veröffentlicht.