Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Rettungswache“
Der Stadtrat der Stadt Simbach a. Inn hat in seinen Sitzungen vom 18.12.2025 und 23.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Rettungswache“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 23.07.2026 den von der Jocham, Kessler, Kellhuber Landschaftsarchitektur und Stadtplanung GmbH, Am Sportplatz 7, 94547 Iggensbach erstellten Bebauungsplanentwurf gebilligt.
Das Planungsgebiet umfasst die Flurnummern 841/2 (TF) und 1326 der Gemarkung Simbach. Um in diesem Bereich die Errichtung einer Rettungswache zu ermöglichen, wird ein „sonstiges Sondergebiet Rettungswache“ ausgewiesen.
Der Bebauungsplanentwurf vom 23.07.2026 mit Begründung, Umweltbericht (Beschreibung der Schutzgüter des Naturhaushalts und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens), Lärmschutzgutachten, Bodengutachten und Abbuchungsgutachten der Ökokontomaßnahme liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026
im Rathaus der Stadt Simbach a. Inn, Innstraße 14, Zi.Nr.204, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr und 12.00 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.


