Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser
Sehr geehrte Bürgerinnen u. Bürger,
das Gesundheitsamt am Landratsamt Rottal-Inn hat die für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Simbach am Inn angeordnete Abkochverordnung vom 20.07.2026 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass das Trinkwasser wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Das Trinkwasser kann daher ab sofort wieder uneingeschränkt
- zum Trinken
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken
- zum Zähneputzen
- für alle sonstigen häuslichen Zwecke
verwendet werden.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr erforderlich.
Die Stadt Simbach am Inn bedankt sich bei allen Bürgerinnen u. Bürger für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Dauer der Abkochanordnung.


