Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten am Wohnsitz der Verlobten. Hier wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht.
Welche Unterlagen Sie vorzulegen haben, erfragen Sie bitte persönlich zu unseren Öffnungszeiten.
Ansprechpartner
Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und SozialamtInnstraße 14
84359 Simbach am Inn
Frau Sieglinde Pfannes
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
(08571) 60633
Herr Rico Hipf
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Herr Stefan Huber
Innstr. 14
84359 Simbach a. Inn
(08571) 60630