Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten am Wohnsitz der Verlobten. Hier wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht.
Welche Unterlagen Sie vorzulegen haben, erfragen Sie bitte persönlich zu unseren Öffnungszeiten.
Ansprechpartner
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