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Simbach am Inn

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Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Waltersdorf" mit Deckblatt Nr. 1

Simbach am Inn, den 30.​07.​2026

Der Stadtrat der Stadt Simbach a. Inn hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Waltersdorf“ mit Deckblatt Nr. 1 beschlossen und den von der MW Architekten Wiesbauer Bohne-Hammerl PartGmbB, Stadtplatz 49, 84489 Burghausen erstellen Bebauungsplanentwurf gebilligt. 

Das Planungsgebiet umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 394 der Gemarkung Erlach. Um den künftigen Gewerbebetrieben im „Gewerbegebiet Waltersdorf II“ eine einfache und platzsparende Möglichkeit zur verkehrstechnischen Anbindung an die bestehende Erschließungsstraße zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Waltersdorf“ erforderlich.

Demnach sind durch die Bebauungsplanänderung neue, notwendige Zugänge und Zufahrten mit einer maximalen Gesamtbreite von 5 m pro Parzelle von den Begrünungsfestsetzungen ausgenommen.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Hiermit bringen wir den Änderungsentwurf vom 23.07.2026 in Vorlage und bitten bis spätestens

 

Montag, 07.09.2026

 

hierzu Stellung zu nehmen. Erhalten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort, geht die Stadt Simbach a. Inn davon aus, dass keine Einwände bestehen.