Bekanntmachung über die Genehmigung einer Änderung zum Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 4 "Kirchberg"
Der Stadtrat der Stadt Simbach a. Inn hat am 17.11.2022 eine Änderung zum bestehenden Flächennutzungsplan für das Gebiet „Kirchberg“ vom 17.11.2022 festgestellt. Dieser Plan ist vom Landratsamt Rottal-Inn mit Schreiben vom 20.12.2022 genehmigt worden. Der Plan i. d. F. vom 17.11.2022 liegt samt Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Simbach a. Inn, Innstraße 14, 84359 Simbach a. Inn, Zimmer Nr. 204, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung verbindlich.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von den Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.