Bekanntmachung - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 "Freiflächenphotovoltaikanlage Eggstetten"
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.09.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 „Freiflächenphotovoltaikanlage Eggstetten“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 15.12.2022 den vom Architektenbüro KomPlan – Ingenieurbüro für kommunale Planungen GbR, Leukstr. 3, 84028 Landshut erstellten Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Um in diesem Bereich den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Eggstetten“ aufstellen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.Nr. 274, 274/2, 275/2 (Teilfläche), 199 (Teilfläche) der Gemarkung Eggstetten in ein sonstiges Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage erforderlich.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 15.12.2022 mit Begründung und Umweltbericht (Beschreibung der Schutzgüter des Naturhaushalts und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens) liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 204, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Anregungen und Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.simbach.de veröffentlicht.