Einstellung des Winterdienstes für private Hofzufahrten ab 2026/2027

Simbach am Inn, den 26.​10.​2026

die Stadt Simbach a. Inn hat bisher im Rahmen des Winterdienstes private Zufahrten ohne Widmung gestreut und geräumt.

 

Ein gewerblicher Winterdienst der Stadt auf reinen Privatgrundstücken ist aus wettbewerbsrechtlichen und kommunalrechtlichen Gründen unzulässig, da er eine rechtswidrige wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand darstellt. Kommunen dürfen die Privatwirtschaft nicht durch staatlich subventionierte oder steuerfinanzierte Angebote verdrängen, sofern private Dienstleister diesen Bedarf abdecken können.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 19.08.2026 wurde nun die Einstellung des Winterdienstes ab der Winterdienstsaison 2026/2027 auf privaten Zufahrten ohne Widmung beschlossen.

 

Eine Übersicht der betroffenen Zufahrten finden Sie hier unten stehend: