Gewerbesteuer


Allgemeine Informationen

Die Gewerbesteuer setzt sich zusammen aus dem Gewerbesteuermessbetrag, der durch Ihr  zuständiges Finanzamt ermittelt wurde, und aus dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Simbach a. Inn gemäß gültiger Satzung. Der Hebesatz beträgt zur Zeit 350%.

 

Bei der Gewerbesteuer hat der Steuerschuldner jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen zu entrichten. Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Fragen oder Einsprüche bzgl. des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages richten Sie bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

 

Möchten Sie eine vom Zahiungsziel abweichende Vereinbarung treffen oder haben Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen gestellt bzw. Einspruch gegen den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag eingelegt, können Sie schriftlich eine Stundung bzw. Ratenzahlung bei uns beantragen.

 

Das entsprechende Antragsformular für eine Stundung bzw. Ratenzahlung senden wir Ihnen gern zu.

Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen der Lastschrifteinzug per Einzugsermächtigung zur bargeldlosen Begleichung Ihrer Zahlungsverpflichtungen bietet.


Ansprechpartner

Kämmerei/Stadtkasse
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Herr Elmar Voll
Zimmer 106
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60642
Telefax (08571) 60662

Frau Christine Wittmann
Zimmer 107
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60649
Telefax (08571) 60662


Formulare

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