Ehefähigkeitszeugnis


Allgemeine Informationen

Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten am Wohnsitz der Verlobten. Hier wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht.
 
Welche Unterlagen Sie vorzulegen haben, erfragen Sie bitte persönlich zu unseren Öffnungszeiten.

Ansprechpartner

Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und Sozialamt
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Herr Andreas Meisenberger
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60636
Telefax (08571) 60662

Frau Sieglinde Pfannes
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60633
Telefax (08571) 60662