Herzlich willkommen in

simbach

-die junge, weltoffene Stadt-

 
Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ehefähigkeitszeugnis


Allgemeine Informationen

Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten am Wohnsitz der Verlobten. Hier wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht.
 
Welche Unterlagen Sie vorzulegen haben, erfragen Sie bitte persönlich zu unseren Öffnungszeiten.

Ansprechpartner

Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und Sozialamt
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Herr Andreas Meisenberger
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60636
Telefax (08571) 60662

Frau Sieglinde Pfannes
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60633
Telefax (08571) 60662

Kontakt

Simbach am Inn
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Telefon.    (08571) 6060
Fax.          (08571) 60662

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 und von 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist jeweils am Mittwochnachmittag für den Parteiverkehr geschlossen.
 
Sprechzeiten Jugend- und Seniorenbüro (Zimmer U 02)
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
mobile