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simbach

-die junge, weltoffene Stadt-

 
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Bauanträge


Allgemeine Informationen

Für die meisten Baumaßnahmen, wie Neubauten, Um- und Anbauten, aber auch Nutzungsänderungen oder Werbeanlagen, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Der Bauantrag ist von einem qualifizierten Entwurfsverfasser (z. B. Architekten) zu stellen und mit den erforderlichen Entwurfsverfasser- und Sachverständigenerklärungen 3-fach einzureichen.

Bei der Bauantragstellung wird auch über eventuelle erforderliche Befreiungen oder Ausnahmen (siehe Dienstleistung) entschieden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei dem u.g. Ansprechpartner.


Ansprechpartner

Bauamt
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn
Kontakt

Simbach am Inn
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Telefon.    (08571) 6060
Fax.          (08571) 60662

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 und von 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist jeweils am Mittwochnachmittag für den Parteiverkehr geschlossen.
 
Sprechzeiten Jugend- und Seniorenbüro (Zimmer U 02)
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
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