Bauanträge


Allgemeine Informationen

Für die meisten Baumaßnahmen, wie Neubauten, Um- und Anbauten, aber auch Nutzungsänderungen oder Werbeanlagen, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Der Bauantrag ist von einem qualifizierten Entwurfsverfasser (z. B. Architekten) zu stellen und mit den erforderlichen Entwurfsverfasser- und Sachverständigenerklärungen 3-fach einzureichen.

Bei der Bauantragstellung wird auch über eventuelle erforderliche Befreiungen oder Ausnahmen (siehe Dienstleistung) entschieden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei dem u.g. Ansprechpartner.


Ansprechpartner

Bauamt
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn